Gesundheit
06.09.2023
Yoga-Kurse beim BSV
Leeden/Ledde e.V.
Es
sind noch Plätze frei.
Es ist
möglich jederzeit einzusteigen.
Auch
für Anfänger geeignet.
Mo. 09.00h
– 10.00h
Mo.
18.30h – 19.30h
Mi. 09.00h – 10.00h
Weiter
Infos über die Homepage
BSV Verein „Westfalia“ in
Leeden und Ledde von 1947 e.V. (bsv-leeden-ledde.de)
Kinderbetreuung
16.08.2023
Tennis
26.05.2022
„Unser Dorf spielt Tennis“ beim BSV Leeden/Ledde
Die Tennisabteilung des BSV Leeden/Ledde lädt nach zwei Jahren Coronapause zum traditionellen Familientag „Unser Dorf spielt Tennis“ ein.
In Leeden können Tennisinteressierte am Sonntag, 29. Mai, ab 12 Uhr die verschiedenen Facetten des Tennissports mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben.
Der BSV zeigt auf seiner Anlage, warum das Spiel Spaß macht und präsentiert den Besuchern der Vereinsanlage am Habichtswald 4 ein ebenso umfangreiches wie attraktives Tennis-Programm zum Zuschauen und Mitmachen.
An diesem Aktionstag dreht sich alles um den Spaß mit der gelben Filzkugel. Tennisinteressierten können die Faszination des weißen Sports kennenlernen und den Tennissport mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben.
Alle potenziellen neuen Mitglieder haben Gelegenheit, im Rahmen von Probespielen erste Erfahrungen im Umgang mit Ball und Schläger zu sammeln und diese anschließend bei einem Probetraining zu vertiefen.
Das Trainer- und Abteilungsleiterteam Birgit und Manfred Kortz informiert über die Vereinsangebote für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Wie immer steht der Spaß bei „Unser Dorf spielt Tennis“ im Vordergrund. Jeder – egal ob Mitglied oder nicht, ist auf der Tennisanlage am Habichtswald willkommen. Mit spannenden Spielen
ist sowohl für Tennisspieler und auch für Tennisneulinge der sportliche Spaßfaktor garantiert.
Dank Grillspezialitäten, Kaffee und Kuchen sowie gekühlten Getränken ist auch für das leibliche Wohl an diesem Tag bestens gesorgt.
Gesundheit
22.03.2022
Corona-Schutzverordnung – gültig ab 19.03.2022
Ab
19.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig
bis zum 02.04.2022.
Folgende Regelungen gelten zusammengefasst im Sportbereich:
- Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
- Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch
älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch
eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
- Zuschauer: grundsätzlich 3G
- Bis 1000 Personen: (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert
entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung
für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
- Bis 1000 Personen: (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
- Über 1000 Personen (drinnen):
- 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
- Über 1000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!
Tennis
05.03.2022
Erfolgreiche Arbeitseinsätze auf der Tennisanlage
An den letzten beiden Samstagen hieß es für die Tennisabteilung wieder Vorbereitung auf die neue Saison. Am 27. Februar wurden die Sträucher und Äste rund um unsere Anlage zurückgeschnitten. Die fleißigen Helferinnen und Helfer arbeitet mit Spaß zusammen und konnten den Grünschnitt schnell erledigen. Zum Abschluss des Tages wurden alle mit Essen vom Grill und einer gemütlichen Runde bei bestem Wetter belohnt.
Am 05. März stand dann das Abnehmen der Steine von den Plätzen und das abkratzen der alten Asche auf dem Plan. Auch diese Arbeiten wurden durch die Helferinnen und Helfer voller Tatendrang erledigt.
Wir freuen uns, dass alle bei den Vorbereitungen auf die kommende Saison uns so unterstützen. Vielen Dank an alle an dieser Stelle.
Damit die folgenden Arbeitseinsätze ebenso erfolgreich ablaufen, benötigen wir noch Hilfe. Die Termine findet ihr in dem letzten Beitrag auf dieser Seite.
Gesundheit
02.03.2022
AUF INS FRÜHJAHR: Neue Sportangebote,
neuer Freihantelbereich und erweiterter Gerätepark!
Nach Abschluss
der Bauarbeiten erweitert der BSV sein Sportangebot! Das Studio im Haus der Gesundheit bietet jetzt einen erweiterten Gerätepark
und einen neuen Freihantelbereich.
In Kürze
startet zudem:
- Zumba:
- ab 04.04.22 jeden Montagabend von 19.30 – 20.30 Uhr
- Bei Bedarf wird auch ein Zumba-Kurs am
Donnerstagmorgen angeboten.
- Herzsport (Reha-Sport auf ärztliche
Verordnung):
- ab 27.04.22 jeden Mittwoch: 1. Gruppe 17.00 – 18.00 Uhr und
jeden Mittwoch: 2. Gruppe 18.00 – 19.00 Uhr
- Yoga:
- ab 21.03.22 Kurs 1 montags von 09.00 – 10.00 Uhr (10
Stunden)
Kurs 2 montags von 18.15 – 19.15 Uhr (10 Stunden)
- ab 23.03.22 Kurs 3 mittwochs von 09.00 –
10.00 Uhr (10 Stunden).
Der neue,
helle Kursraum mit Fußbodenheizung bietet vielen Kursteilnehmern Platz.
Ihr findet
uns:
Auf dem Lohesch 47 in 49545 Tecklenburg-Leeden.
Über
Anfragen, Reservierungen und Anmeldungen freut sich das BSV Team unter Tel. 05481-3053487.
Tennis
12.02.2022
Arbeitseinsatztermine für Platzarbeiten im Zeitraum Feb.- April 2022
Termine wurden aktualisiert!
Trotz Corona ist jetzt die Zeit, die gesamte Anlage für den Saisonbeginn
aufzuarbeiten. Nachdem jetzt die frostigen Tage vorüber sind, müssen die Plätze in den
nächsten Wochen aufgearbeitet werden. Des Weiteren können die Außenanlagen bearbeitet
und das Clubheim gesäubert werden. Wer die Möglichkeit sieht, bei den
Saisonvorbereitungsarbeiten zu helfen, kann sich zwecks Terminkoordinierung und
Aufgabenverteilung gerne telefonisch melden oder per E-Mail (tennisschule@manfred-kortz-tennis.de) oder WhatsApp Mob. 01734462211 eine Nachricht an mich senden.
Auf dem Schreibtisch im Clubheim liegt ein Buch.
Bitte tragt dort die geleisteten Arbeitsstunden und die erledigte Arbeit ein.
27.02.2022 Grünschnitt und Plätze von Laub entfernen (10-12 Personen)
09 - 12 Uhr sämtliche Sträucher und Bäume im Zaunbereich zurückschneiden (verlegt vom 19.02.2022)05.03.2022 Platzvorbereitung (15-18 Personen)
09 – 12 Uhr Steine und alte Asche vom Platz12.03.2022 Platzvorbereitung alte Asche von Platz (12-15 Personen)
09 – 12 Uhr alte Asche von Platz kratzen und abfahren02.04.2022 Reinigung der Vereinshütte und Außenanlage (8-10 Personen)
09 – 12 Uhr Gerne Putz- und Reinigungsmittel mitbringen03.04.2022 Aufbringen und einschlämmen der neuen Asche (10-12 Personen)
08 – 12 Uhr An diesem Termin benötigen wir Helfer, die die Asche auf den Platz fahre
Wir als Abteilungsvorstand würden uns sehr freuen, wenn wir unsere schöne Tennisanlage
am Habichtswald den anderen Vereinsmannschaften wieder in einem guten Zustand
präsentieren können.
Mit sportlichen Grüßen
eure Abteilungsleitung Birgit und Manfred Kortz
Gesundheit
11.02.2022
Corona Aktuell ab 09.02.2022
Seit 09.02.2022, gilt
eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung.
Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
-
Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
-
Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig
von ihrem Alter als getestet.
Bitte nicht von den Meldungen in
den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+
mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW vom 08.02.22 ist
noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung
eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur
Frage, wer als geboostert gilt, hat
sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben.
Auch hierzu haben wir eine aktualisierte Übersicht beigefügt. Siehe Folgepost!
Gesundheit
11.02.2022
11.02.2022
Wann entfällt in Sportvereinen bei „2Gplus“ die zusätzliche Testpflicht?
bzw. wann gilt eine Person als geboostert? (Stand 09.02.2022)
1. 3 x geimpft auch in jeglicher Kombination mit Vakzin vonJohnson & Johnson
2. 1 x geimpft und genesen in beliebiger Reihenfolge
3. 2 x geimpft – genesen in beliebiger Reihenfolge
4. 2 x geimpft ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90.Tag nach der Impfung
5. genesen ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Quelle: www.rki.de; Stand: 03.02.2022
Wann besteht weiter eine zusätzliche Testpflicht?
6. 2 x geimpft wenn 2. Impfung weniger als 15 Tage oder länger als 90 Tage zurückliegt
Bürgertest oder beaufsichtigterSelbsttest für jede Teilnahme
7. 1 x geimpft und nicht genesen Kein Zutritt!
Zugang im Wettkampfsport mit PCR-Test erlaubt
8. Ungeimpft und nicht genesen bzw. Genesung liegt weniger als 29 Tage oder länger als 90 Tage zurück
Kein Zutritt!
Zugang als Berufssportler*in
mit PCR-Test erlaubt
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!
(Altersnachweis erforderlich)
Gesundheit
12.01.2022
CORONA-Schutzverordnung - gültig ab 13.01.2022 bis 09.02.2022
ab Donnerstag 13.01.2022 Erleichterung für geboosterte Sportler
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und
enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
- 16.
und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der
Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie
die in der Tabelle erläuterten Regelungen.
- Weiterhin
wird neben der Boosterimpfung ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei
einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate
durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor
vollständig geimpft war.
Im Einzelnen:
1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
- Bis
zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet,
Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis
zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und
getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o.
ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022)
nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als
getestet, Schülerausweis erforderlich.
- 16. und 17. Jährige
gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen
als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der
Tabelle erläuterten Regelungen.
2. Sport im Freien: 2G
Für
die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur
immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für
Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des
organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die
(Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als
Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als
Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November
geltenden Regelung. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der
Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung),
bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
- Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
- Sportvereine
können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die
für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang
„Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.
Für
Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des
organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die
(Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als
Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als
Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der
Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung),
bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.
Für Übungsleiter
und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten,
auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung
anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter
und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine
medizinische Maske tragen.
4. Zuschauer
- Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
- Oberhalb
einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung
bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären
Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen
zugelassen.
- Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und
Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner,
Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als
Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
- Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
- Sanitäranlagen
sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei
Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für
Sportler und 2G für Zuschauer).
Insgesamt bedeutet
die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und
Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage.
Quelle: LSB NRW
Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/aktuelle-coronaschutzverordnung-positive-nachrichten-fuer-den-sport