Gesundheit

06.09.2023

Yoga-Kurse beim BSV Leeden/Ledde e.V.

Es sind noch Plätze frei.

Es ist möglich jederzeit einzusteigen.

Auch für Anfänger geeignet.

Mo. 09.00h – 10.00h

Mo. 18.30h – 19.30h

Mi.  09.00h – 10.00h

Weiter Infos über die Homepage

BSV Verein „Westfalia“ in Leeden und Ledde von 1947 e.V. (bsv-leeden-ledde.de)

Kinderbetreuung

16.08.2023

Tennis

26.05.2022

„Unser Dorf spielt Tennis“ beim BSV Leeden/Ledde 

Die Tennisabteilung des BSV Leeden/Ledde lädt nach zwei Jahren Coronapause  zum traditionellen Familientag „Unser Dorf spielt Tennis“  ein.   

In Leeden können Tennisinteressierte am Sonntag, 29. Mai, ab 12 Uhr die verschiedenen Facetten des Tennissports mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben. 

Der BSV zeigt auf seiner Anlage, warum das Spiel Spaß macht und präsentiert den Besuchern der Vereinsanlage am Habichtswald 4 ein ebenso umfangreiches wie attraktives Tennis-Programm zum Zuschauen und Mitmachen. 

An diesem Aktionstag dreht sich alles um den Spaß mit der gelben Filzkugel. Tennisinteressierten können die Faszination des weißen Sports kennenlernen und den Tennissport mit vielen Attraktionen und Angeboten erleben. 

Alle potenziellen neuen Mitglieder haben Gelegenheit, im Rahmen von Probespielen erste Erfahrungen im Umgang mit Ball und Schläger zu sammeln und diese anschließend bei einem Probetraining zu vertiefen. 

Das Trainer- und Abteilungsleiterteam Birgit und Manfred Kortz informiert über die Vereinsangebote für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. 

Wie immer steht der Spaß bei „Unser Dorf spielt Tennis“ im Vordergrund. Jeder – egal ob Mitglied oder nicht, ist auf der Tennisanlage am Habichtswald willkommen. Mit spannenden Spielen 

ist sowohl für Tennisspieler und auch für Tennisneulinge der sportliche Spaßfaktor garantiert. 

Dank Grillspezialitäten, Kaffee und Kuchen sowie gekühlten Getränken ist auch für das leibliche Wohl an diesem Tag bestens gesorgt. 

Gesundheit

22.03.2022

Corona-Schutzverordnung – gültig ab 19.03.2022

Ab 19.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 02.04.2022.

Folgende Regelungen gelten zusammengefasst im Sportbereich:

  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
  • Zuschauer: grundsätzlich 3G
  • Bis 1000 Personen: (drinnen)
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
  • Bis 1000 Personen: (draußen)
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Keine Maskenpflicht
  • Über 1000 Personen (drinnen):
    • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
    • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
  • Über 1000 Personen (draußen):
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
    • Keine Maskenpflicht!

Tennis

05.03.2022

Erfolgreiche Arbeitseinsätze auf der Tennisanlage

Erfolgreicher Arbeitseinsatz am 27. Feburar
An den letzten beiden Samstagen hieß es für die Tennisabteilung wieder Vorbereitung auf die neue Saison. Am 27. Februar wurden die Sträucher und Äste rund um unsere Anlage zurückgeschnitten. Die fleißigen Helferinnen und Helfer arbeitet mit Spaß zusammen und konnten den Grünschnitt schnell erledigen. Zum Abschluss des Tages wurden alle mit Essen vom Grill und einer gemütlichen Runde bei bestem Wetter belohnt. 
Erfolgreicher Arbeitseinsatz am 05. März
Am 05. März stand dann das Abnehmen der Steine von den Plätzen und das abkratzen der alten Asche auf dem Plan. Auch diese Arbeiten wurden durch die Helferinnen und Helfer voller Tatendrang erledigt.

Wir freuen uns, dass alle bei den Vorbereitungen auf die kommende Saison uns so unterstützen. Vielen Dank an alle an dieser Stelle.
Damit die folgenden Arbeitseinsätze ebenso erfolgreich ablaufen, benötigen wir noch Hilfe. Die Termine findet ihr in dem letzten Beitrag auf dieser Seite.

Gesundheit

02.03.2022

AUF INS FRÜHJAHR:  Neue Sportangebote, neuer Freihantelbereich und erweiterter Gerätepark!

Nach Abschluss der Bauarbeiten erweitert der BSV sein Sportangebot! Das Studio im Haus der Gesundheit bietet jetzt einen erweiterten Gerätepark und einen neuen Freihantelbereich.

In Kürze startet zudem:

- Zumba:

- ab 04.04.22 jeden Montagabend von 19.30 – 20.30 Uhr
- Bei Bedarf wird auch  ein Zumba-Kurs am Donnerstagmorgen angeboten.

- Herzsport (Reha-Sport auf ärztliche Verordnung):

- ab 27.04.22 jeden Mittwoch:  1. Gruppe 17.00 – 18.00 Uhr und
                      jeden Mittwoch:  2. Gruppe 18.00 – 19.00 Uhr

- Yoga:

- ab 21.03.22 Kurs 1 montags von 09.00 – 10.00 Uhr (10 Stunden)
                      Kurs 2 montags von 18.15 – 19.15 Uhr (10 Stunden)
- ab 23.03.22 Kurs 3 mittwochs von 09.00 – 10.00 Uhr (10 Stunden).

Der neue, helle Kursraum mit Fußbodenheizung bietet vielen Kursteilnehmern Platz.

Ihr findet uns:
Auf dem Lohesch 47  in 49545 Tecklenburg-Leeden.
Über Anfragen, Reservierungen und Anmeldungen freut sich das BSV Team unter  Tel. 05481-3053487.

Tennis

12.02.2022

Arbeitseinsatztermine für Platzarbeiten im Zeitraum Feb.- April 2022

Termine wurden aktualisiert!
Trotz Corona ist jetzt die Zeit, die gesamte Anlage für den Saisonbeginn aufzuarbeiten. Nachdem jetzt die frostigen Tage vorüber sind, müssen die Plätze in den nächsten Wochen aufgearbeitet werden. Des Weiteren können die Außenanlagen bearbeitet und das Clubheim gesäubert werden. Wer die Möglichkeit sieht, bei den Saisonvorbereitungsarbeiten zu helfen, kann sich zwecks Terminkoordinierung und Aufgabenverteilung gerne telefonisch melden oder per E-Mail (tennisschule@manfred-kortz-tennis.de) oder WhatsApp Mob. 01734462211 eine Nachricht an mich senden. Auf dem Schreibtisch im Clubheim liegt ein Buch. Bitte tragt dort die geleisteten Arbeitsstunden und die erledigte Arbeit ein.
  • 27.02.2022 Grünschnitt und Plätze von Laub entfernen (10-12 Personen)
         09 - 12 Uhr sämtliche Sträucher und Bäume im Zaunbereich zurückschneiden (verlegt vom 19.02.2022)
  • 05.03.2022 Platzvorbereitung (15-18 Personen)
          09 – 12 Uhr Steine und alte Asche vom Platz
  • 12.03.2022 Platzvorbereitung alte Asche von Platz (12-15 Personen)
         09 – 12 Uhr alte Asche von Platz kratzen und abfahren
  • 02.04.2022 Reinigung der Vereinshütte und Außenanlage (8-10 Personen)
         09 – 12 Uhr Gerne Putz- und Reinigungsmittel mitbringen
  • 03.04.2022 Aufbringen und einschlämmen der neuen Asche (10-12 Personen)
         08 – 12 Uhr An diesem Termin benötigen wir Helfer, die die Asche auf den Platz fahre
  • Wir als Abteilungsvorstand würden uns sehr freuen, wenn wir unsere schöne Tennisanlage am Habichtswald den anderen Vereinsmannschaften wieder in einem guten Zustand präsentieren können.
    Mit sportlichen Grüßen eure Abteilungsleitung Birgit und Manfred Kortz

    Gesundheit

    11.02.2022

    Corona Aktuell ab 09.02.2022

    Seit 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

    -        Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).

    -        Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

    Bitte nicht von den Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW vom 08.02.22 ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

    Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir eine aktualisierte Übersicht beigefügt. Siehe Folgepost!

    Gesundheit

    11.02.2022

    11.02.2022

    Wann entfällt in Sportvereinen bei „2Gplus“ die zusätzliche Testpflicht?

    bzw. wann gilt eine Person als geboostert? (Stand 09.02.2022)

    1. 3 x geimpft auch in jeglicher Kombination mit Vakzin vonJohnson & Johnson

    2. 1 x geimpft und genesen in beliebiger Reihenfolge

    3. 2 x geimpft – genesen in beliebiger Reihenfolge

    4. 2 x geimpft ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90.Tag nach der Impfung

    5. genesen ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests

    Quelle: www.rki.de; Stand: 03.02.2022

    Wann besteht weiter eine zusätzliche Testpflicht?

    6. 2 x geimpft wenn 2. Impfung weniger als 15 Tage oder länger als 90 Tage zurückliegt

    Bürgertest oder beaufsichtigterSelbsttest für jede Teilnahme

    7. 1 x geimpft und nicht genesen Kein Zutritt!

    Zugang im Wettkampfsport mit PCR-Test erlaubt

    8. Ungeimpft und nicht genesen bzw. Genesung liegt weniger als 29 Tage oder länger als 90 Tage zurück

    Kein Zutritt!

    Zugang als Berufssportler*in

    mit PCR-Test erlaubt

    Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!

    (Altersnachweis erforderlich)

    Gesundheit

    12.01.2022

    CORONA-Schutzverordnung - gültig ab 13.01.2022 bis 09.02.2022

    ab Donnerstag 13.01.2022 Erleichterung für geboosterte Sportler

    Orientierungshilfe zum Sportbetrieb


    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

    • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
    • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
    • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
    • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
    • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
    • 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.
    • Weiterhin wird neben der Boosterimpfung ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

     

    Im Einzelnen:

    1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

    • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
    • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
    • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
    • 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.

     

    2. Sport im Freien: 2G

    Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

    3. Sport drinnen: 2G+

    Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

    • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
    • Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

     

    Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

    Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

    Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

    4. Zuschauer

    • Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
    • Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
    • Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
    • Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
    • Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
    • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

     

    Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage.

    Quelle: LSB NRW

    Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/aktuelle-coronaschutzverordnung-positive-nachrichten-fuer-den-sport