Ab 19.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 02.04.2022.
Folgende Regelungen gelten zusammengefasst im Sportbereich:
02.03.2022
Nach Abschluss der Bauarbeiten erweitert der BSV sein Sportangebot! Das Studio im Haus der Gesundheit bietet jetzt einen erweiterten Gerätepark und einen neuen Freihantelbereich.
In Kürze startet zudem:
- ab 04.04.22 jeden Montagabend von 19.30 – 20.30 Uhr
- Bei Bedarf wird auch ein Zumba-Kurs am
Donnerstagmorgen angeboten.
- ab 27.04.22 jeden Mittwoch: 1. Gruppe 17.00 – 18.00 Uhr und
jeden Mittwoch: 2. Gruppe 18.00 – 19.00 Uhr
- ab 21.03.22 Kurs 1 montags von 09.00 – 10.00 Uhr (10
Stunden)
Kurs 2 montags von 18.15 – 19.15 Uhr (10 Stunden)
- ab 23.03.22 Kurs 3 mittwochs von 09.00 –
10.00 Uhr (10 Stunden).
Der neue, helle Kursraum mit Fußbodenheizung bietet vielen Kursteilnehmern Platz.
Ihr findet
uns:
Auf dem Lohesch 47 in 49545 Tecklenburg-Leeden.
Über
Anfragen, Reservierungen und Anmeldungen freut sich das BSV Team unter Tel. 05481-3053487.
11.02.2022
Seit 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Bitte nicht von den Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW vom 08.02.22 ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir eine aktualisierte Übersicht beigefügt. Siehe Folgepost!
11.02.2022
1. 3 x geimpft auch in jeglicher Kombination mit Vakzin vonJohnson & Johnson
2. 1 x geimpft und genesen in beliebiger Reihenfolge
3. 2 x geimpft – genesen in beliebiger Reihenfolge
4. 2 x geimpft ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und bis zum 90.Tag nach der Impfung
5. genesen ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Quelle: www.rki.de; Stand: 03.02.2022
6. 2 x geimpft wenn 2. Impfung weniger als 15 Tage oder länger als 90 Tage zurückliegt
Bürgertest oder beaufsichtigterSelbsttest für jede Teilnahme
7. 1 x geimpft und nicht genesen Kein Zutritt!
Zugang im Wettkampfsport mit PCR-Test erlaubt
8. Ungeimpft und nicht genesen bzw. Genesung liegt weniger als 29 Tage oder länger als 90 Tage zurück
Kein Zutritt!
Zugang als Berufssportler*in
mit PCR-Test erlaubt
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!
(Altersnachweis erforderlich)
12.01.2022
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
Im Einzelnen:
1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
2. Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.
Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
4. Zuschauer
Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage.
27.12.2021
Beim Sport in Innenräumen müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.
Stand 17.12.2021
Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.
Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
Liebe Mitglieder,
das Aktiv & Fit Studio ist zwischen den Feiertagen zu den gewohnten Zeiten ganz normal geöffnet.
An folgenden Tagen ist das Studio jedoch geschlossen:
- Freitag 24.12.2021
- Samstag 25.12.2021
- Sonntag 26.12.2021
- Freitag 31.12.2021
- Samstag 01.01.2022
Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 geschlossen.
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2022!
Euer Aktiv & Fit Team
Liebe Mitglieder der IG Leeden, liebe Leedener,
kurz vor Weihnachten möchte ich gern noch einige Informationen an Euch weitergeben:
Letzter weihnachtlicher Feierabend-Markt am 21.12.21
Am kommenden Dienstag findet der letzte weihnachtliche Feierabend-Markt diese Jahres auf dem Stiftshofgelände statt. Die Bewirtung am Getränke- und Imbiss-Stand wird der Schützenverein Loose übernehmen, für die musikalische Unterhaltung sorgt der Musikverein Einhorn Leeden.
Die gute Besucherfrequenz der letzten Wochen hat uns gezeigt, dass wir mit diesem Konzept der weihnachtlichen Ergänzung des Feierabend-Marktes genau richtig liegen. Von vielen Seiten gab es anerkennende und lobende Worte, wie wir in Leeden corona-gerecht doch eine weihnachtliche Stimmung für die Leedener und die auswärtigen Besucher schaffen konnten. Nutzt also gern noch die Möglichkeit am kommenden Dienstag, unsere Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek hat auch Ihr Kommen zugesagt.
Wichtiger Hinweis:
Auch "zwischen den Jahren" - am 28.12.21 - wird es einen ganz normalen Feierabend-Markt geben - dann ohne die 2-G-Zugangsbeschränkung. Am kleinen Grillstand wird dann die IG Leeden für leckere Bratwürstchen und Getränke sorgen.
Am 21.12.21 letzte Booster-Impfung in diesem Jahr
Letztmalig in diesem Jahr bietet die IG Leeden am kommenden Dienstag in Zusammenarbeit mit der Praxis Leeden ein "Freies Impfen" gegen Covid-19 - diesmal vorrangig mit BioNTech, später auch mit Moderna - während des Feierabend-Marktes zur Auffrischungs- oder Zweitimpfung an. Die Impfaktion startet um 15.30 Uhr und geht voraussichtlich bis 19.00 Uhr.
Gemäß Stiko sind für die Auffrischungs-Impfung alle Personen ab 18 Jahren zugangsberechtigt, die ihre vollständige Impfung vor mindestens 4 Monaten erhalten haben.
Gebt diese Nachricht gern auch im Freundes- und Bekanntenkreis weiter. Auswärtige Impfwillige werden gebeten, die Parkplätze der Gaststätten Schwermann und Antrup sowie den Wanderparkplatz am Hermannsweg zu nutzen, da auf dem Dorfplatz nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen.
Corona-Teststation leider geschlossen
Firma Szekular hat die auf dem Parkplatz der Stiftschänke Schwermann aufgestellte Teststation leider schon nach 1 Woche geschlossen, da die Nachfrage zu gering und damit kein wirtschaftlicher Betrieb möglich war.
Es ist sicher so, dass die Impfquote in Leeden wohl sehr hoch ist und wir hier - anders als in Niedersachsen - in der Gastronomie keine 2-G-plus Regelung haben. Insofern ist der Testbedarf in Leeden wohl aktuell ziemlich gering. Wer dennoch einen Test benötigt, muss sich dann auch den Weg nach Lengerich oder Tecklenburg machen.
Seit 04.12.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die bis zum 21.12.2021 gültig ist.
Für den Sport sind die folgenden Angaben bedeutsam:
Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert
Grundsätzlich bringt die neue Verordnung für den eigentlichen Sportbetrieb nur eine gravierende Änderung: Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis.
Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt für den Liga und Wettkampfbetrieb weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!
Zuschauerbegrenzung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern
Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung kontrolliert und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
Aus der CoronaSchVO vom 27.11.2021 ergaben sich die folgenden Punkte:
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:
Ausnahmen (hier gilt 3G)
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g. Regeln kontrolliert werden.
Sitzungen und Versammlungen mit 3G
Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.
30.11.2021
Auch in Ledde wird es demnächst die Möglichkeit zu einer Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 geben. Die Interessengemeinschaft wird mit Unterstützung des DRK, der Feuerwehr, der Berg-Apotheke und der Kreissparkasse Steinfurt am Samstag, den 11. Dezember in der Grundschule in der Zeit von 9-16 Uhr unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Gerhard Fliedner sog. Booster Impfungen anbieten.
Um die Besucherschlangen nicht zu lang werden zu lassen und den Infektionsschutz zu gewährleisten, werden- analog der Impfaktion in Leeden - den Impfwilligen bestimmte Zeitfenster zugeordnet. Der Vormittag ist den örtlichen Vereinen/Gruppen und deren Familienangehörigen zugedacht.
9-10 Uhr: Schützenverein/Frauenhilfe/Trägerverein DGH
10-11 Uhr: Landwirtschaftl. Ortsverein/Landfrauen
12-13 Uhr: Heimatverein/IG-Ledde/DRK Ortsverein
14-16 Uhr: Ledder Bürger und deren Angehörigen, die keinem Verein angehören
Geimpft werden Erwachsene die bis Juli 2021 einschließlich ihre Zweitimpfung erhalten haben. 18- bis 30-Jährige erhalten den m-RNA Impfstoff von Pfizer Biontech, alle anderen den von Moderna, solange der Vorrat reicht.